Zugordnung

Zugordnung für den Karnevalszug Mülldorf,  Niederpleis,  Ort

 1. Ordnungskräfte

Den Weisungen der Zugleitung, der Polizei und der Feuerwehr ist Folge zu leisten.

  1. An- und Abfahrt zum Karnevalsumzug Niederpleis, Mülldorf und Ort

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass sich während der Anfahrt zur Zugaufstellung und nach Beendigung des Umzuges keine Personen auf den Karnevalswagen befinden dürfen. Bei Nichtbeachtung muss der Fahrer der Zugmaschine mit einer Anzeige der Polizei rechnen.

  1. Aufstellung und Plätze im Karnevalsumzug Niederpleis, Mülldorf und Ort

Der Aufstellort des Karnevalsumzuges muss bis spätestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung angefahren werden. Alle Gruppen werden gebeten, die Ihnen zugewiesenen Plätze innerhalb des Karnevalumzuges einzuhalten.

Der Zugplatz darf während des Zugverlaufes ohne zwingenden Grund nicht verlassen werden. Bitte darauf achten, dass der Zug geschlossen bleibt und nicht abreißt!!!

  1. Fahrzeuge, Wagen und Fahrzeugführer

Alle am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge unterliegen den Zulassungsbedingungen der Straßenverkehrszulassungsordnung und müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden sowie ein amtliches Kennzeichen tragen (ggf. rotes Kennzeichen).

Festwagen müssen an den Seiten und der Rückwand so verkleidet sein, dass niemand unter die Fahrzeuge geraten kann.

Pro Zugmaschine ist maximal ein Anhänger zulässig. Auf Wagen mit elektrischen Anlagen ist ein Feuerlöscher mitzuführen.

TÜV-Abnahme

Bei Gruppen die mit Fahrzeugen (auch Traktoren mit Anhängern) melden, sind zusätzlich folgende Unterlagen hinzuzufügen:

  • Kopien der TÜV Gutachten
  • Kopien der Betriebserlaubnis
  • Kopie der Kfz Zulassungen
  • Mitteilung der Kennzeichen der Zugmaschinen

Für Fahrzeuge, für die ein Gutachten vorgelegt wird, ist durch Unterschrift eines Verantwortlichen zu bestätigen, dass das Fahrzeug nach Erstellung des Gutachtens nicht mehr baulich verändert wurde.

Für Fahrzeuge, für die kein Gutachten vorgelegt werden kann, ist ebenfalls durch die Unterschrift eines Verantwortlichen zu bestätigen, dass das Fahrzeug im Besitz einer gültigen Betriebserlaubnis ist.

Die Fahrzeugführer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein absolutes Alkoholverbot ist einzuhalten, da im Falle eines Unfalles mit erheblichen Folgen zu rechnen ist.

  1. Wurfmaterial

 Das Wurfmaterial ist so einzusetzen, dass Personen nicht verletzt werden. Es sollte stets zur Seite und nicht nach vorne oder hinten auf die Fahrbahn geworfen werden. Flaschen, Kartons und andere Verpackungsgegenstände dürfen nicht vom Wagen geworfen werden, ebenso ist es untersagt alkoholische Getränke vom Wagen zu reichen. Des Weiteren ist es untersagt große Tafeln Schokolade oder Lutscher mit Stielen zu werfen. Außerdem ist es untersagt Obst zu werfen. (diese sind nur zu reichen) Des Weiteren ist es untersagt abgelaufene Lebensmittel zu werfen. Außerdem ist es verboten Sachen zu werfen von denen Schaden für die Gesundheit ausgehen können.

Für den Fall einer Verletzung sind Sanitäter im Zug dabei. Sie können über die Zugleitung, der Polizei und der Feuerwehr angefordert werden.

Das Werfen von Papierschnipseln (Konfetti etc.), Kronkorken oder Kunststoffresten ist nicht gestattet. Die Schnipsel stellen ein erhebliches Reinigungsproblem dar. Verursacher können die Kosten der Reinigung in Rechnung gestellt bekommen.

  1. Abfälle, Verpackungen

Abfälle und Verpackungsmaterial nicht durch Wegwerfen auf den Straßen oder Gehwegen entsorgen. Zum Entsorgen stehen an zwei Stellen, seitens der Stadt, Container bereit. (Paul Gerhard Str. und Holzweg vor dem Kreisel zur Wehrfeldstr.)

  1. Alkoholgenuss und –ausschank

Alle Zugteilnehmer verpflichten sich mit der Teilnahme auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der Regelungen des § 9 JuSchG (alkoholische Getränke oder Lebensmittel). Demnach ist der Ausschank von Bier und Wein an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht gestattet. So genannte „harte Alkoholika“, wie Schnäpse, Liköre, Rum, Whiskey sowie branntweinhaltige Mixgetränke (Alkopops) dürfen generell nicht an Minderjährige (unter 18 Jahren) abgegeben werden.

Die Einhaltung wird während dem Umzug von der Zugleitung beaufsichtigt. Das Ordnungsamt und die Polizei behalten sich Kontrollen der Gruppen innerhalb der Zugaufstellung und während des Umzuges vor.

Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, die Beteiligten von der Teilnahme am Umzug auszuschließen.

  1. Wagenbegleitung/ Wagenengel

Folgendes ist bei Festwagen zu beachten:

  •  je Festwagen sind vier Wagenbegleiter einzusetzen
  • 4 Wagenbegleiter sind einzusetzen bei überbreiten Wagen (bei einer Breite von mehr als 2,50 Metern)
  • 4 Wagenbegleiter sind einzusetzen bei gefährlich ausladenden Aufbauten (Greifer und der gleichen)
  • 4 Wagenbegleiter sind einzusetzen bei besonders attraktiven und publikumsintensiven Festwagen.
  • zwischen Zugmaschine und Anhänger muss eine Sicherung erfolgen

Die Wagenbegleiter müssen durch das Tragen von Warnwesten erkenntlich sein.

Für Wagenbegleiter gilt auch: Kein Alkohol!!

Der Veranstalter hat das Recht, bei Nichteinhaltung der aufgeführten Punkte, eine Gruppe oder einen Wagen unverzüglich von der Veranstaltung auszuschließen. Alle Fußgruppen, Themen- und Motivwagen erkennen mit ihrer Teilnahme am Umzug diese Zugordnung an und verpflichten sich diese einzuhalten. Wir bitten alle Zugteilnehmer um ein verantwortungsbewusstes Verhalten, damit der Karnevalsumzug eine gelungene und fröhlich närrische Veranstaltung wird.

  1. Verbote

 Es ist verboten verfassungsfeindliche Symbole zur Schau zu stellen.

Alle Zugteilnehmer werden gebeten besonders auf Kinder Acht zu geben.

 In diesem Sinne allen Teilnehmern viel Spaß und einen tollen Tag.

 Die Zugleitung